Bebauungspläne
Bebauungspläne werden für Teile des Gemeindegebiets erlassen und enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen zur Nutzung der Grundstücke in ihrem Geltungsbereich. Ein Bebauungsplan regelt die Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohngebiet, Mischgebiet oder Gewerbegebiet) und kann Festsetzungen über die überbaubare Grundstücksfläche, die Gebäudehöhe und die Anzahl der Wohneinheiten treffen. Bebauungspläne sind im Siedlungsbereich aber nicht flächendeckend vorhanden.
Bei jeder Errichtung baulicher Anlagen – auch wenn die Maßnahme baurechtlich verfahrens- oder genehmigungsfrei ist – sollte der Bauherr oder die Bauherrin zunächst prüfen, ob im Bebauungsplan gegebenenfalls entgegenstehende Regelungen getroffen sind. So wird vermieden, dass z. B. ein Gartenhaus unzulässiger Weise in einer festgelegten Pflanzfläche errichtet wird.
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne können im Rathaus, Fachbereich Gemeindeentwicklung, Zimmer 108, eingesehen werden.
Hier gelangen Sie zur Übersicht über die gegenwärtig in digitaler Form vorliegenden wirksamen bzw. rechtskräftigen Bauleitpläne.