Lärmaktionsplanung
Auf der Grundlage des § 47d Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist die Gemeinde Hude (Oldb) verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung (LAP) für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen aufzustellen und in regelmäßigen Zeitabständen fortzuschreiben.
Der bereits im Jahre 2018 aufgestellte LAP wurde deshalb in 2024 überprüft und aktualisiert (4. Runde der Lärmaktionsplanung). Dabei wurde auch der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Mitwirkung gegeben.
Der neue LAP 2024 für die Gemeinde Hude wurde am 20.06.2024 vom Rat der Gemeinde Hude (Oldb) beschlossen, er kann durch Anklicken des untenstehenden Links geöffnet oder heruntergeladen werden. Der LAP 2018 steht dort ebenfalls zur Verfügung.
Dokumente
Lärmaktionsplan 2024 (5 MB) | |
Lärmaktionsplan 2018 (3 MB) |