Der An- und Verkauf von Flächen zu landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken wird von den Gemeinde- und Stadtverwaltungen durchgeführt.
Sie sind hier:
Der An- und Verkauf von Flächen zu landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken wird von den Gemeinde- und Stadtverwaltungen durchgeführt.
Aufgaben
Wirtschaftsförderung
Breitbandausbau
Gewerbegrundstücke
Grundstücksan- und verkäufe
Industrie- u. Gewerbeansiedlung
Klosterensemble
Öffentlichkeitsarbeit