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Reisegewerbekarte verlängern lassen

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Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Manche Karten sind befristet. Bevor Ihre befristete Karte ungültig wird, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.  

Allgemeine Informationen

Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.

Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung anbieten oder eine unterhaltende Tätigkeit als Schaustellerin oder Schausteller beziehungsweise nach Schaustellerart ausüben.

Beispielsweise

als Schaustellerin oder Schausteller,

als "fliegender Händlerin oder Händler" oder

als Inhaberin oder Inhaber eines Marktstandes.

Die Reisegewerbekarte ist in der Regel unbefristet gültig. Sie kann jedoch befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist.

Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

Voraussetzungen

Ihre befristete Reisegewerbekarte läuft in Kürze ab.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Reisegewerbekarte

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

bei juristischen Personen sind Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen einzureichen

gegebenenfalls Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist;

bei GmbH & Co. KG entsprechender Auszug

nur bei Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln oder Speisen: Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis

Welche Gebühren fallen an?

Die niedersächsischen Gewerbebehörden erheben nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) entsprechende Gebühren.

Für das Reisegewerbe richtet sich die Gebührenhöhe gemäß Ta-rifnummer 40.1.19 (ggf. iVm Nr. 1.11) der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO „nach Zeitaufwand“

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

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