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Allgemeines zum Standesamt
Weitere Standesamtsangelegenheiten
Viele glauben, im Standesamt könne ausschließlich geheiratet werden. Aber tatsächlich begleitet das Standesamt Sie durch Ihr ganzes Leben. Beginnend mit der Geburt über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet.
Zu den Aufgaben des Standesamtes gehören auch:
- Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen
- Ausstellung von Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
- Entgegennahme von namensrechtlichen Erklärungen
- Kirchenaustrittserklärungen
- Nachbeurkundung bei einer Geburt, Eheschließung oder eines Sterbefalls im Ausland
- Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
- Vaterschaftsanerkennung