Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Allgemeine Informationen
Asylbewerber/innen und geduldete Ausländer/innen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen stellen ähnlich wie in der „normalen“ Sozialhilfe den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft inkl. Heizung, Kleidung sowie Gesundheit- und Körperpflege sicher. Allerdings wurde dieser Betrag gegenüber der Sozialhilfeleistung gekürzt.
Ob und in welcher Höhe ein Leistungsanspruch nach dem AsylbLG besteht, hängt ab von:
- ihrem Aufenthaltsstatus
- der Zahl der hilfebedürftigen Personen im Haushalt
- ihrer Einkommens- und Vermögenssituation
Leistungsberechtigt sind beispielsweise Ausländer, die nach Deutschland eingereist sind und sich im Asylverfahren (Entscheidung über den Asylantrag) befinden. Daneben haben Ausländer, die im Asylverfahren als Asylberechtigte abgelehnt wurden, aber weiterhin in Deutschland bleiben können, da ein Ausreisehindernis besteht, ebenfalls einen Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz.
Sofern Leistungen nach dem AsylbLG bezogen werden, werden Ausländer/innen durch die Gemeinde Hude in Obdachlosenunterkünfte eingewiesen. Ausländer/innen die durch die Beendigung ihres Asylverfahrens einen Aufenthaltsstatus erlangen, sind verpflichtet, sich um eigenen Wohnraum zu bemühen.
An wen muss ich mich wenden?
An das Sozialamt der Gemeinde Hude (Oldb).
Sofern Sie Fragen zu ausländerrechtlichen Angelegenheiten haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Ausländerbehörde des Landkreises Oldenburg.