Wirtschaftliche Jugendhilfe
Übernahme / anteilige Übernahme von Kindergarten- und Krippengebühren
Was ist die Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe?
Die wirtschaftliche Jugendhilfe beinhaltet die verwaltungsrechtliche und finanzielle Umsetzung von Jugendhilfemaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII). Die Jugendhilfemaßnahmen werden gewährt für pädagogische, therapeutische und sonstige Hilfe in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form. Der individuelle Bedarf wird grundsätzlich von dem Jugendamt des Landkreises Oldenburg festgestellt.
Die Eltern bzw. Elternteile und die jungen Menschen haben zu den Kosten der jeweiligen Maßnahme unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse beizutragen. Die wirtschaftliche Jugendhilfe berechnet die zu leistenden Kostenbeiträge und setzt diese fest.
Im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe kommt auch die vollständige bzw. teilweise Übernahme der Gebühren (Elternbeiträge) für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung (Krippe, Hort) in Betracht.
Was muss ich beachten?
Für die Inanspruchnahme der Leistung ist ein Antrag erforderlich. Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie im Sozialamt der Gemeinde Hude. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorher telefonisch einen Termin bei der zuständigen Sachbearbeiterin.