Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Sondergebiet Einzelhandel an der Langenberger Straße“ wird mit Begründung einschl. Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Zeit vom
23.12.2024 bis 27.01.2025 auf der Homepage der Gemeinde unter
https://www.hude.de/bauen-wirtschaft/gemeindeentwicklung-bauen/bauleitplanung/
veröffentlicht. Zusätzlich werden die Unterlagen in dem o. g. Zeitraum im Rathaus, oberer Flur des Altbaus, Parkstraße 53, Hude, zu jedermanns Einsicht montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Gutachten, Untersuchungen und sonstige fachliche Grundlagen
• Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung
• Lärmschutzgutachten, Büro für Lärmschutz, 25.11.2024
• Gutachterliche Stellungnahme, Büro Dr. Accocella, 16.05.2023
Hinsichtlich der Umweltbelange werden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen auf die folgenden Schutzgüter thematisiert:
• zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Keine erheblichen Beeinträchtigungen.
• zu den Schutzgütern Fläche und Boden: Keine erheblichen Beeinträchtigungen.
• zum Schutzgut Wasser: Keine erheblichen Beeinträchtigungen.
• zu den Schutzgütern Klima und Luft: Keine erheblichen Beeinträchtigungen.
• zum Schutzgut Landschaft: Keine erheblichen Beeinträchtigungen.
• zum Schutzgut Mensch:Keine erheblichen Beeinträchtigungen.
• zu den Schutzgütern Kultur und sonstige Sachgüter: Keine erheblichen Beeinträchtigungen.
• zu den Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern: Keine erheblichen Auswirkungen auf Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern.
Stellungnahmen folgender Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange:
• Deutsche Bahn AG: Hinweise auf die planfestgestellte Bahnstrecke 1503, deren Sicherheit und Betrieb, zu Emissionen aus dem Betrieb und der Erhaltung
• Deutsche Telekom: Hinweis auf den Umgang mit Leitungen
• EWE Netz GmbH: Hinweise auf Leitungsbestand und Schutzanforderungen
• Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie: Hinweis zur Beschreibung des Schutzguts Boden, Hinweis auf den NIBIS-Kartenserver
• Landkreis Oldenburg: Hinweise zur Entsorgung von Altglas und zur Löschwasserversorgung
• IHK: Hinweise zur Vereinbarkeit mit dem LROP und dem Einzelhandelsentwicklungskonzept
• OOWV: Hinweise auf Leitungsbestand sowie zur Indirekteinleitung, Ver- und Entsorgung
• Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg: Hinweis zur Einhaltung des Lärmschutzgutachtens
• VBN: Hinweis zum fußläufigen Einzugsbereich
• Vodafone: Hinweis auf Telekommunikationsanlagen und den Schutzanforderungen
Stellungnahmen, Hinweise, Äußerungen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB:
• Anregungen und Bedenken zur Verträglichkeit mit dem Einzelhandel, zur Oberflächenentwässerung und zur Strategie von ALDI
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Bereits an dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass nicht fristge-recht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85 unberücksichtigt bleiben können.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85 ergibt sich aus dem beigefügten Kartenauszug.
Skatulla