Aufgrund der Grundsteuerreform ist die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 neu zu berechnen. In Niedersachsen wird die Grundsteuer künftig nach einem Flächen-Lagemodell berechnet. Dazu waren alle Grundstückseigentümer aufgefordert, eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Auf dieser Grundlage hat das jeweilige Finanzamt die Grundsteuermessbeträge für alle Grundstücke entsprechend der neuen gesetzlichen Regelung neu berechnet.
Die vom Finanzamt per Grundsteuermessbescheid mitgeteilten Grundsteuermessbeträge werden von der Gemeinde mit dem Hebesatz multipliziert. So errechnet sich die zu zahlende Grundsteuer. Der Hebesatz ist für 2025 von der Gemeinde Hude (Oldb) gesenkt worden, damit das Grundsteueraufkommen für 2025 insgesamt dem veranschlagten Grundsteueraufkommen von 2024 gleicht. Der aufkommensneutrale Hebesatz für die Grundsteuer beträgt nach den vorliegenden Daten rd. 286 %.
Halten Sie den im Grundbesitzabgabenbescheid angegebenen Grundsteuermessbetrag Ihres Grundstücks für fehlerhaft oder benötigen Sie hierzu weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. Die Grundbesitzstelle des Finanzamt Delmenhorst bittet um Kontaktaufnahme über das „Kontaktformular für steuerliche Fragen“. Dieses Formular finden Sie hier.
Bitte geben Sie hier das auf dem Grundbesitzabgabenbescheid angegebene Aktenzeichen des Finanzamtes an.
Für Informationen zum Grundsteuerhebesatz steht Ihnen die Gemeinde Hude (Oldb) zur Verfügung.
Der Landkreis Oldenburg hat die Gebühren im Rahmen der Abfallwirtschaft zum 01.01.2025 geändert. Informationen über die Höhe der Gebühren erhalten Sie im Abfallkalender oder hier.
Anträge zur An-, ab- und Ummeldung von Abfallbehältern nimmt das Bürger Service Büro der Gemeinde Hude (Oldb) entgegen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier.
Eine Umstellung des Abfuhrintervalls der Restmülltonne von 4- auf 8-wöchentliche Leerung (nur bei Grundstücken mit maximal zwei Personen pro Wohneinheit und einer Behälterkapazität von 80 l) bzw. 14-tägig auf 4-wöchentliche Leerung erfolgt erst, wenn die bisherige Gebührenmarke im Bürgerservicebüro vorgelegt wird. In diesem Rahmen wird dann die neue Marke ausgehändigt und die Berechnung angepasst.
Für Mehr- oder Minderbedarf an Restmüll-, Bio und Papiertonnen oder defekten Tonnen wenden Sie sich bitte an das Bürger Service Büro unter buergerservicebuero@hude.de oder Telefon 04408/9213-50. Für Mehr- oder Minderbedarf bzw. defekten gelben Tonnen wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Fa. Bohmann, Tel: 04402/1011, E-Mail: gelbe-tonne-ol@bohmann-gruppe.de
Der Landkreis Oldenburg weist darauf hin, dass die Saison-Biotonnen ab dem Jahr 2025 von April bis einschließlich November geleert werden. Die Müllmarken behalten Ihre Gültigkeit.
Straßenreinigungsgebühr und Hundesteuer
Die Gebühren- bzw. Steuersätze der Straßenreinigung und der Hundesteuer ändern sich im Vergleich zu 2024 nicht.