Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), haben einen Pauschalvertrag zu Gunsten gemeinnütziger, mildtätiger sowie kirchlicher Vereine und Organisationen in Niedersachsen unterzeichnet.
Nach erfolgreicher Veranstaltungsmeldung wird das Land ab Freitag, 01.11.2024, die GEMA-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen mit Musik pro Verein und Jahr übernehmen.
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