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Beglaubigungen
Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.
Das Bürger Service Büro beglaubigt Kopien, wenn
- das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder
- die Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
Nicht beglaubigt werden dürfen:
- Urkunden des Standesamtes (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden, etc.) = Zuständigkeit liegt bei dem ausstellendem Standesamt
- Abschriften aus amtlichen Registern
- Testamente
- Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
- Baulasteintragungen = Ansprechpartner der Gemeinde Hude (Oldb) ist Fr. Hemme, Tel. 04408/921363
- Gerichtsurteile
- Verein- und Handelsregisterauszüge
- eidesstattliche Versicherungen
- Generalvollmachten
- Schriftstücke die das Privatrecht betreffen bzw. für den privaten Gebrauch benötigt werden