Familien- und Sozialcard
Die Familien-Sozialcard wurde mit Beschluss des Rates vom 01.01.2004 eingerichtet und ist eine Erweiterung des seit dem 01.01.2002 bestehenden Familien- und Sozialtarifes.
Die Familien- und Sozialcard richtet sich ohne gesonderte Einkommensüberprüfung an folgende Personengruppen:
- Familien mit Kindern/Alleinerziehende
- Rentner/Senioren
- Schüler/Studenten/Auszubildende
- Bundesfreiwilligendienst/freiwilliges soziales/ökologisches Jahr
- Menschen mit Behinderung ab GdB 50
- Leistungsempfänger SGB II/SGB XII/AsylbLG
Die Karte gliedert sich in einen gestaffelten Familientarif:
- Familien mit einem Kind 10 %
- Familien mit zwei Kindern 15 %
- Familien mit drei oder mehr Kindern 20 %¹)
und einen Sozialtarif von 20 % für:
- Alleinerziehende
- Rentner/Senioren
- Schüler/Studenten/Auszubildende
- Bundesfreiwilligendienst/freiwilliges soziales/ökologisches Jahr
- Menschen mit Behinderung ab GdB 50
- Leistungsempfänger SGB II/SGB XII/AsylbLG
Die Familien- und Sozialcard gilt für die Inanspruchnahme gemeindlicher Einrichtungen. Hierunter fallen die Bäder, die Gemeindebibliotheken, der Kulturhof/das JuZeWü, die regioVHS und kommunale Veranstaltungen. Teilweise bieten auch die örtlichen Vereine Vergünstigungen auf Grundlage der Familien- und Sozialcard an, diese sind direkt bei den Vereinen zu erfragen.
Die Familien- und Sozialcard kann persönlich, unter Vorlage des Personalausweises und ggf. mit entsprechender Legitimierung wie z. B. Rentenausweis, SGBII-Bescheid, Schülerausweis etc., beantragt werden.
¹)Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr
Organisationseinheiten
3.2 Bürger Service Büro | |
Rathaus Außenstelle Dr.-Gustav-Thye-Straße 2 27798 Hude Telefon: 04408 9213-50 Telefax: 04408 9213-96 E-Mail: bsb@hude.deHomepage: https://www.hude.de/familie-soziales/buerger-service-buero/ |