Städtebauförderung
Die Gemeinde Hude (Oldb) wurde mit der Gesamtmaßnahme „Hude – Parkstraße“ im Jahr 2021 in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Als formale Grundlage für die Teilnahme am Förderprogramm wird eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt bzw. ein Sanierungsgebiet festgelegt. Die entsprechende Satzung hat der Rat der Gemeinde Hude (Oldb) in seiner Sitzung am 14.10.2021 beschlossen. Mit der Bekanntmachung der Satzung in der Nordwest-Zeitung am 15.12.2021 ist diese in Kraft getreten.
Als fachliche Grundlage für die Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme dient das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK), das hier zu finden ist. Darin werden Ziele und Maßnahmen formuliert, welche gemeinsam das Entwicklungskonzept für die künftige Entwicklung entlang der Parkstraße bilden. Das ISEK wurde 2020 in einer öffentlichen Bürgerversammlung vorgestellt. Das ISEK dient gleichzeitig der Begründung für die Bewerbung um Aufnahme in die Städtebauförderung.
Laut § 141 BauGB ist im Vorfeld einer städtebaulichen Sanierung die Durchführung einer vorbereitenden Untersuchung (VU) erforderlich, um Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen zu gewinnen. Die Ergebnisse der VU wurden im Rahmen einer Infoveranstaltung am 14.07.2021 den interessierten Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen vorgestellt. Nachdem die Ergebnisse der Infoveranstaltung eingearbeitet wurden, hat der Rat der Gemeinde Hude (Oldb) das Ergebnis der VU ebenfalls in seiner Sitzung am 14.10.2021 beschlossen.
Die Sanierungssatzung mit Abgrenzung des Sanierungsgebietes sowie die zugehörige öffentliche Bekanntmachung, die in der Infoveranstaltung gezeigte Präsentation und der Ergebnisbericht zur VU können im unteren Bereich dieser Seite abgerufen werden.
Das ISEK zusammen mit der VU bildeten mit ihren Analysen und Ergebnissen die Grundlage, auf welcher ein Antrag zur Aufnahme in die Städtebauförderung gestellt werden konnte. Diesem wurde im Jahr 2021 stattgegeben und die Gemeinde Hude (Oldb) ist mit dem Sanierungsgebiet „Hude – Parkstraße“ in die Städtebauförderung des Landes Niedersachsen in das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen.
Damit stehen in den kommenden Jahren Fördermittel zur Verfügung, die anteilig von Bund, dem Land Niedersachsen und der Gemeinde Hude (Oldb) bezuschusst werden, und für unterschiedliche städtebauliche Maßnahmen im baulichen, aber auch in sozialen, kulturellen und ökologischen Bereichen eingesetzt werden können.
Hinweis:
Die Homepage wird aufgrund eventuell eintretender Änderungen innerhalb der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinie -R-StBauF) oder anderer gesetzlichen Bestimmung oder neuer Bearbeitungsstände regelmäßig überarbeitet.